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Assistenzpädagog:in

Stadtgemeinde Radenthein

Teilzeit (25-30 Wochenstunden), ab sofort

In der Stadtgemeinde Radenthein gelangt zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

 

Assistenzpädagog:in (W,M,D)

in Teilzeitbeschäftigung (25 - 30 Wochenstunden) zur Besetzung.

 

Bewerber:innen um die Stelle haben jedenfalls mitzubringen:

  • die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen bzw. für Kindergärten oder der Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten sowie
  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

Erwünscht: 

  • Aktives Einbringen neuer Ideen und Konzepte
  • Praxiserfahrung in einer AEG (Alterserweiterte Kindergartengruppe) oder im Elementarbereich (3-6 Jahre) 

 

Die Einstufung erfolgt nach dem Gemeindemitarbeiterinnengesetz in Stellenwert 36, Gehaltsklasse 8, wofür ein monatliches Einstiegsgehalt auf Vollzeitbasis von derzeit EUR 3.372,10 brutto vorgesehen ist. An Vordienstzeiten können max. 4 Jahre angerechnet werden. 

Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis über den freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, Lebenslauf (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Nachweis der Ausbildung, Dienst- und Kurszeugnisse und der Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern.

 

Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen oben angeführten Unterlagen bis spätestens 11.10. 2026, 12.00 Uhr, bei der Amtsleitung, Mag. Sandra Schneeweiß, einlangen. 

Gerne können Bewerbungen auch per E-Mail an amtsleitung@radenthein.gv.at übermittelt werden.


 

Noch Fragen?

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung

+43 463 55111-350
 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.

  • Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.