Dienstvertrag
Rechtlich korrekte Dienstvertragsunterlagen sind die Grundlage für jedes neue Dienstverhältnis in den Kärntner Gemeinden und Gemeindeverbänden. Gemäß § 10a Abs. 1 K-GMG müssen alle wesentlichen Informationen zum Dienstverhältnis spätestens sieben Tage nach Dienstantritt schriftlich an die Gemeindemitarbeiter:in übermittelt werden. Diese Informationen sind entweder im Dienstvertrag enthalten oder können in einem separaten Dokument bereitgestellt werden.
Gerne unterstützt das Gemeinde-Servicezentrum bei der Erstellung der Dienstvertragsunterlagen, um diese der jeweiligen Gemeindemitarbeiter:in fristgerecht aushändigen zu können.
Wenn das Personalauswahlverfahren über das Gemeinde-Servicezentrum erfolgt, kann die Erstellung der Dienstvertragsunterlagen sowie die Auskunft zur voraussichtlichen Einstufung deutlich schneller und effizienter durchgeführt werden, da bereits alle relevanten Dokumente vorliegen. Gemeinden und Gemeindeverbände profitieren somit von einer beschleunigten und reibungslosen Abwicklung. Selbstverständlich unterstützen wir auch bei der Dienstvertragserstellung für Mitarbeiter:innen, die nicht über unser Objektivierungsverfahren rekrutiert wurden.
Für dienstrechtliche Anfragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die allgemeine Kontaktadresse.
Allgemeine Auskünfte
+43 463 55 111-300
gsz@ktn.gde.at
Nadine Pignet, BA
+43 463 55 111-309
nadine.pignet@ktn.gde.at
Magdalena Hinterreither
+43 463 55 111-306
magdalena.hinterreither@ktn.gde.at
Ing. Dagmar Ressler
+43 463 55 111-314
dagmar.ressler@ktn.gde.at