Diese Stellen unterliegen den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, und es erfolgt eine Einstufung in die Gehaltsklasse 6, Stellenwert 30 (Mindestbruttogehalt EUR 3.017,68 monatlich). Das Bruttomonatsgehalt erhöht sich entsprechend allfälligen anrechenbaren Vordienstzeiten (maximal 4 Jahre).
Wenn Sie an einer dieser Stellen interessiert sind, bewerben Sie sich bitte bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, z.Hd. Herrn AL Bernhard Resch, Wulfeniaplatz 1, 9620 Hermagor oder unter der E-Mail Adresse bernhard.resch@hermagor.at bis spätestens 20. November 2026.
Noch Fragen?
Für Fragen zur Entlohnung stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.
Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.