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Leitung Haustechnik, Hausmeister, Service

Sozialhilfeverband Wolfsberg

Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden) 

vorerst befristet mit der Option auf Übernahme

 

 

Der Sozialhilfeverband Wolfsberg sucht zur Verstärkung des Teams eine/einen

Leitung Haustechnik, Hausmeister, Service (m/w/d)
vorerst befristet mit der Option auf Übernahme

Aufgabenbereich: 

  • Verantwortung für die Pflege und den Erhalt der einrichtungseigenen Anlagen, Grünflächen und Einrichtungen
  • Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im gesamten Komplex des SHVs
  • Brandschutz-Beauftragter
  • Sicherheitsvertrauensperson
  • Aufzugwart
  • Alle Wartungen und Evaluierungen planen, ausschreiben und beauftragen
  • Einsatz bei Veranstaltungen, Transportarbeiten sowie beim Auf- und Abbau verschiedenster Einrichtungen
  • Hol- und Bringdienst, Ärztefahrten
  • Versicherungsabwicklungen
  • Mitarbeit in einem engagierten Team, das täglich zur Lebensqualität im SHV Wolfsberg beiträgt


Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene handwerklich-technische Berufsausbildung (Lehrabschluss) oder technische mittlere Schulausbildung
  • kein Lehrabschluss, dafür abgeschlossene Kurse aus dem handwerklichen Bereich und mehrjährige Berufserfahrung
  • Führerschein der Klassen B
  • Ausbildung Brandschutzwart erwünscht
  • Ausbildung Sicherheitsbeauftragter erwünscht
  • Bereitschaft zu Überstunden

 

Entlohnung

 

K-GMG, Stellenwert 36
mind. € 3.372,10 brutto monatlich und erhöht sich um die entsprechend anrechenbaren Vordienstzeiten (maximal 4 Jahre)

 

Bewerben Sie sich jetzt!

 

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige und schriftliche Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild und Zeugnisse) in elektronischer Form an bettina.poecheim@shv-wolfsberg.at.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

 

 


 

 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.