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Reinigungskraft an der Mittelschule Gegendtal-Treffen

Schulgemeindeverband Villach
Teilzeit (20 Wochenstunden), Juni 2026

Beim Schulgemeindeverband Villach gelangt voraussichtlich ab Juni 2026 eine Planstelle als

Reinigungskraft an der Mittelschule Gegendtal-Treffen (m/w/d)

in Teilzeitbeschäftigung (Beschäftigungsausmaß 20 Wochenstunden) zur Besetzung.

 

Allgemeine Voraussetzungen:

• Der Verwendung entsprechende körperliche und geistige Eignung und

• eine der Verwendung entsprechende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie

• die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

 

Arbeitszeit:

Montag bis Freitag von 12.30 Uhr bis 16.30 Uhr (nach Bedarf auch flexible Arbeitszeiten, insbesondere bei Veranstaltungen und während der Schulferien).

 

Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

• Motivationsschreiben

• Lebenslauf mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

• Ausbildungs- und Dienstzeugnisse

• Geburtsurkunde

• Staatsbürgerschaftsnachweis

• Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern

 

 

 

 

 

Entlohnung

 

Einstufung und Entlohnung:

Gemäß den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, erfolgt eine Ein-stufung in die Gehaltsklasse 2, Stellenwert 18. Das Bruttogehalt beträgt für 20 Wochenstunden mindes-tens 1.197,99 Euro.

Bewerben Sie sich jetzt!

Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, bewerben Sie sich bitte bis spätestens 08. Mai 2026, beim Schulgemeindeverband Villach, Sitz: Bezirkshauptmannschaft Villach, Meister-Friedrich-Straße 4, 9500 Villach. Bewerbungen per E-Mail (sgv@vg-vi.gde.at) sind durchaus erwünscht.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 050 536 61221 zur Verfügung.

 

Noch Fragen?

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung

+43 463 55111-350
 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.