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Reinigungskraft

Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee 

Teilzeit (30 Wochenstunden), ab sofort

Die Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee ist ein innovativer öffentlicher Dienstleister und als lebenswerte, energiegeladene und familienfreundliche Gemeinde bekannt. 


Sie sind dynamisch, motiviert und wollen ein Teil des Teams in der Marktgemeinde werden? 


Dann bewerben Sie sich als: 

Reinigungskraft 


Zeitpunkt der Aufnahme: Nach Möglichkeit Anfang Dezember 2026 
Beschäftigungsausmaß: Teilzeit zwischen 25-30 Wochenstunden 
Einsatzort: Bildungseinrichtung und sonstige Gemeindegebäude 

 

Anstellungserfordernisse (erforderliche Qualifikationsnachweise): 

  • der Verwendung entsprechende körperliche und geistige Eignung und
  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

 

Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen: 

  • Lebenslauf mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
  • Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Arbeitsweg, allfällige Dienst- und Kurszeugnisse,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • der Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern

 

 

 

Gemäß den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, erfolgt eine Einstufung in die Gehaltsklasse 2, Stellenwert 18. 


Das Bruttomonatsgehalt beträgt für 30 Wochenstunden 1.856,29 Euro. 

Bei Interesse laden wir Sie ein, Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee, per E-Mail unter schiefling@ktn.gde.at mit dem Betreff: ,,Schiefling-Reinigungskraft" bis 

spätestens 30. September 2026

 einzubringen. 


 

Noch Fragen?

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung

+43 463 55111-350
 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.

  • Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.