Skip to main content Skip to page footer

Kassenkraft ­und Reinigung

Marktgemeinde Sachsenburg

Vollzeitanstellung (40 Wochenstunden), ab Mai - September

Die Marktgemeinde Sachsenburg sucht für die Sommersaison 2026 (Ende Mai – Mitte September) eine verlässliche Person für das Erlebnisbad der Marktgemeinde Sachsenburg für folgenden Bereich:


Kassa und Reinigung (m/w/d)


Die Aufgabenbereiche umfassen:

  • Kassa: alle anfallenden Kassiertätigkeiten im Schwimmbad, Abrechnung mit der Gemeindekassa, Ausgabe von Liegen und Sonnenschirme
  • Reinigung: Reinigung der Sanitärräume, der Duschen und Umkleidekabinen, sowie sonstige Anlagen und Flächen des Schwimmbades


Anforderungen:

  • Besondere Verlässlichkeit in Geldangelegenheiten
  • Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Team- und Kommunikationsfähigkeit, freundliches und umgängliches Auftreten, Belastbarkeit, deutsche Sprache, gute körperliche und gesundheitliche Verfassung, Sinn für Sauberkeit und Ordnung
  • Bereitschaft für Sonn- und Feiertagsdienste


Dienstverhältnis:

  • Befristet auf die Dauer der Sommersaison 2026 (Ende Mai bis Mitte September).
  • Die Möglichkeit einer Wiedereinstellung für die kommenden Sommersaisonen ist gegeben.

Entlohnung

Einstufung und Entlohnung: Diese Stelle unterliegt den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, und es erfolgt eine Einstufung in die Gehaltsklasse 4, Stellenwert 24

Bruttomonatsgehalt beträgt für 40 Wochenstunden mindestens 2.673,35 Euro, erhöht sich entsprechend allfälliger anrechenbarer Vordienstzeiten (maximal 2 Jahre) auf maximal 2.790,61 Euro.
 

Bewerben Sie sich jetzt!

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, bitte um Übermittlung der Bewerbungsunterlagen, direkt an carmen.huber@ktn.gde.at 

Bewerbungsfrist: 03.04.2026

 


 

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung

+43 463 55111-350
 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.