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Badeaufsicht

Marktgemeinde Sachsenburg
Teilzeitbeschäftigung (20-30 Wochenstunden), Juni - September

Die Marktgemeinde Sachsenburg sucht für die Sommersaison 2026 (Juni – Anfang September, 20 – 30 Wochenstunden) eine verlässliche Person für das Erlebnisbad der Marktgemeinde Sachsenburg für folgenden Bereich: Badeaufsicht (m/w/d) 

 

Die Aufgabenbereiche umfassen: 

  • Vertretung des Bademeisters hinsichtlich der Badeaufsicht (Sicherstellung der Sicherheit am Beckenrand, Erste-Hilfe-Leistungen, Einhaltung der Badeordnung)
  • Unterstützende Bademeistertätigkeiten (insbesondere Anlagenreinigung, Kontrolle Wasserqualität)
  • Gästebetreuung
  • Pflege der Grünanlagen und Reinigungstätigkeiten 

 

Anstellungserfordernisse/Qualifikation: 

  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (16 Stunden)
  • Rettungsschwimmer oder Helferschein
  • Vorwiegend Wochenenddienste
  • Interesse an Gartenarbeit und -pflege 

Entlohnung:

 

 

Die Einstufung der Entlohnung erfolgt entsprechend der vereinbarten Arbeitsstunden (20 bis 30 Stunden) nach den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeitergesetzes (K-GMG). Das Bruttomonatsgehalt auf Vollzeitbasis beträgt derzeit mind. € 2.768,03. 

 

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen direkt an carmen.huber@ktn.gde.at Bewerbungsfrist: 03.04.2026

 

Es sind auch Bewerbungen von motivierten und zuverlässigen Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten mit Erste-Hilfe-Kurs und Rettungsschwimmerausbildung oder Helferschein willkommen.
Für Rückfragen steht Frau Carmen Huber (04769/2925-12) gerne zur Verfügung.


 

Noch Fragen?

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung

+43 463 55111-350
 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.