Die Einstufung erfolgt in die Gehaltsklasse 6, Stellenwert 30 (Mindestbruttogehalt EUR 3.017,68 monatlich). Nach erfolgreicher Absolvierung der Bademeisterausbildung und Tätigkeit im Gemeindeschwimmbad erfolgt die Höherreihung in die Gehaltsklasse 7, Stellenwert 33 (Mindestbruttogehalt EUR 3.134,99 monatlich).
Die jeweilige Einstufung erhöht sich entsprechend allfällig anrechenbarer Vordienstzeiten (max. 4 Jahre als Vordienstzeiten anrechenbar).
Es wird darauf hingewiesen, dass auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, anzuwenden sind.
Bewerbungen für diese Planstelle können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen oben angeführten Unterlagen bis spätestens
Sonntag, 27. September 2026, 24.00 Uhr,
im Gemeindeamt Paternion (Sekretariat) - Hauptstraße 83, 9711 Paternion - Tel.: 04245/2888, eingelangt sind.
Bewerbungen per E-Mail (paternion@ktn.gde.at) sind durchaus erwünscht.
Terminaviso: Das Hearing wird voraussichtlich in der KW 41 stattfinden
Noch Fragen?
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.
Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.