Entlohnung
Einstufung und Entlohnung:
Die Einstufung erfolgt vorerst in der Gehaltsklasse 7, Stellenwert 33 (Mindestbruttogehalt EUR 3.134,99 monatlich). Nach erfolgreicher Einarbeitung und vollständiger Übernahme des ausgeschriebenen Aufgabengebietes (ab Mai 2027) erfolgt die Höherreihung in die Gehaltsklasse 9, Stellenwert 39 (Mindestbruttogehalt EUR 3.523,11 monatlich).
In Abhängigkeit vom Grad der Involvierung der Betriebsleitung bei der Weiterentwicklung und Konzipierung von neuen Anlagen bzw. beim Projekt „Wasserschiene“ kann eine Höherreihung in die Gehaltsklasse 10, Stellenwert 42 (Mindestbruttogehalt EUR 3.760,24 monatlich) erfolgen.
Die jeweilige Einstufung erhöht sich entsprechend allfällig anrechenbarer Vordienstzeiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes (K-GMG) anzuwenden sind.
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BewerberInnen, welche die in der Ausschreibung angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.
Bewerbungen für diese Planstelle können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen oben angeführten Unterlagen bis spätestens Sonntag, 09. August 2026, 24.00 Uhr, im Gemeindeamt Paternion (Sekretariat) - Hauptstraße 83, 9711 Paternion - Tel.: 04245/2888, eingelangt sind. Bewerbungen per E-Mail (paternion@ktn.gde.at) sind durchaus erwünscht.
Terminaviso: Das Hearing wird voraussichtlich in der KW 36 stattfinden.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.
Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.