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Reinigungskraft

Marktgemeinde Nötsch im Gailtal
Teilzeit, ehestmöglich

Die Marktgemeinde Nötsch im Gailtal sucht einen/eine:


Reinigungskraft (m/w/d)


Aufgabenbereich:

  • Reinigung von Gruppenräumen, Gängen und Sanitäranlagen
  • Müllentsorgung und Nachfüllen von Verbrauchsmaterialien
  • Meldung von Schäden oder besonderen Verschmutzungen
  • Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
  • Mithilfe bei der Reinigung der öffentlichen WC Anlagen im Schwimmbad sowie des Gemeinschafts- und Veranstaltungssaals
     

Voraussetzungen:

  • Körperliche Belastbarkeit und Freude an Sauberkeit
  • Zuverlässige, sorgfältige und diskrete Arbeitsweise
  • Erfahrung im Umgang mit Reinigungsmitteln und deren fachgerechter Anwendung
  • Flexibilität sowie ausgeprägter Teamgeist


Was wir bieten:

  • Einen sicheren und langfristigen Arbeitsplatz in einem motivierten Team
  • Zusätzliche Urlaubstage je nach Alter (ab dem 45. Lebensjahr 33 Tage)
  • Die Möglichkeit, in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen

 

Entlohnung

 

Die Einstufung erfolgt gemäß K-GMG, Stellenwert 18.
Das monatliche Mindestentgelt beträgt € 1.197,99 brutto für 20 Wochenstunden.

Bewerben Sie sich jetzt!

 

 

Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 12. April 2026  per E-Mail an noetsch@ktn.gde.at ein.

Die Bewerbungsgespräche finden am 20. April 2026 statt.

Noch Fragen?

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung

+43 463 55111-350
 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.