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Reinigungskraft

Marktgemeinde Kötschach-Mauthen 

Teilzeit (30 Wochenstunden), ab sofort

Sie sorgen gerne mit Einsatz und Sorgfalt für Sauberkeit? Die Marktgemeinde Kötschach-Mauthen sucht eine engagierte Reinigungskraft (m/w/d) für das Amtsgebäude und weitere gemeindeeigene Einrichtungen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 75 % (Teilzeit).

 

Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:

  • Reinigung von Räumen, Böden, Sanitäranlagen, Fenster usw.
  • Müllentsorgung und Nachfüllen von Verbrauchsmaterialien
  • Meldung von Schäden oder besonderen Verschmutzungen
  • Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften

 

Was Sie mitbringen:

  • Körperliche Belastbarkeit
  • Zuverlässige, sorgfältige und diskrete Arbeitsweise
  • Freude an Sauberkeit und Ordnung
  • Erfahrung im Umgang mit Reinigungsmitteln und deren fachgerechter Anwendung
  • Flexibilität sowie ausgeprägter Teamgeist • Führerschein der Klasse B

 

Was wir Ihnen bieten:

  • Sicherer und langfristiger Arbeitsplatz in einem motivierten Team
  • Arbeitszeit vorwiegend nachmittags
  • Ein Bruttomonatsgehalt von € 1.856,29 (für 30-Wochenstunden) gemäß K-GMG
  • Mehr Urlaub ab dem 45. Lebensjahr 33 Urlaubstage
  • Option in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen

Bruttomonatsgehalt von € 1.856,29 (für 30-Wochenstunden) gemäß K-GMG

Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, schicken Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen 

(Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul- und Arbeitsweg) 

bis 22.09.2026 

an koetschach-mauthen@ktn.gde.at


 

Noch Fragen?

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung

+43 463 55111-350
 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.

  • Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.