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Leitung der Gemeindebücherei Griffen

Marktgemeinde Griffen
geringfügige Beschäftigung (7 Wochenstunden), ab November 2026

Die Marktgemeinde Griffen sucht zum ehestmöglichen Eintritt, nach Möglichkeit ab November 2026, eine engagierte und zuverlässige 

 

Leitung für die Gemeindebücherei 

 

Ihre Aufgaben

  • selbstständige Führung und Organisationder Gemeindebücherei
  • Betreuungund Beratung der Leser sowieAusgabe und Rücknahme von Medien
  • Verwaltung,Auswahl und Organisation des Medienbestandes
  • Organisationund Durchführungvon Veranstaltungenund Aktivitäten der Bücherei
  • Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergarten und weiteren Einrichtungen

 

Das bringen Sie mit

  • Freude am Lesen und Interessean Büchern und Medien
  • Freude am Umgang mit Menschen,insbesonderemit Kindern
  • Organisationstalent‚ Zuverlässigkeitund selbstständige Arbeitsweise
  • freundliches und offenes Auftreten
  • grundlegendeEDV-Kenntnisse

 

Erfahrungen im Bücherei- oder Bibliotheksbereich sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung.

Dienstverhältnis, Entlohnung und Einstufung

K-GMG Stellenwert 24 min. € 483,27 brutto für 7 Wochenstunden

Bewerben Sie sich jetzt!

Wenn Sie Freude an Büchern und am Umgang mit Menschen haben und unsere Gemeindebücherei selbstständig und mit Engagement führen möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Bewerbungen richten Sie bitte bis 15. Oktober 2026 an die Marktgemeinde Griffen, Hauptplatz 1 , 91 12 Griffen, oder per E-Mail an griffen@ktn.gde.at.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen die Marktgemeinde Griffen unter +43 4233 2247-12 gerne zur Verfügung.

 

 

 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.

Noch Fragen?

Bei Fragen zur Einstufung und Entlohnung wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen unter 0463/55 111 350