Das monatliche Bruttogehalt beträgt bei Vollzeitbeschäftigung mindestens € 3.017,68. Die Einstufung erfolgt in die Gehaltsklasse 6, Stellenwert 30. Je nach anrechenbaren Vordienstzeiten von maximal vier Jahren erhöht sich das monatliche Bruttogehalt auf bis zu € 3.278,51.
Auf das Dienstverhältnis sind die Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes (K-GMG) anzuwenden.
Bitte übermitteln Sie Ihre vollständige Bewerbung bis spätestens 23. November 2026 an folgende E-Mail-Adresse: nadja.kreiner-russek@ktn.gde.at
Diese Unterlagen benötigen wir:
- Bewerbungsschreiben und Lebenslauf mit Lichtbild sowie Kontaktdaten
- Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Arbeitsweg sowie allfällige Dienst- und Kurszeugnisse
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern
- Bestätigung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dass Ihre Bewerbungsunterlagen für das durchzuführende Objektivierungsverfahren verwendet und in den Objektivierungsakt aufgenommen werden dürfen
Fragen zur Bewerbung?
Ihre Ansprechpartnerin bei der Marktgemeinde Greifenburg ist Amtsleiterin Nadja Kreiner-Russek. Sie erreichen sie per E-Mail unter nadja.kreiner-russek@ktn.gde.at oder am Telefon 04712/21612.
Hinweise zum Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt nach Durchführung eines Auswahlverfahrens. BewerberInnen, welche die angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden nicht in das Auswahlverfahren einbezogen. Reisekosten oder sonstige Aufwendungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Noch Fragen?
Für Fragen zur Entlohnung stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.
Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.