Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes (K-GMG) in die Gehaltsklasse 5, Stellenwert 27. Das Monatsbruttogehalt beträgt min. € 2.859,41 auf Vollzeitbasis und erhöht sich entsprechend allfälligen anrechenbaren Vordienstzeiten (maximal 4 Jahre).
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen (in Kopie) beizulegen: Bewerbung, Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Arbeitsweg, allfällige Dienst- und Kurszeugnisse, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis sowie der Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern. Bewerber:innen, welche in die engere Auswahl kommen, müssen einen aktuellen Strafregisterauszug nachreichen.
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt nach Durchführung eines Auswahlverfahrens. Bewerber:innen, welche die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.
Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen oben angeführten Unterlagen bis spätestens Freitag, 16. Oktober 2026 bei der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud, St. Gertraud 1, 9413 St. Gertraud, eingelangt sind. Aufgrund der einfacheren Verarbeitung Ihrer Daten begrüßen wir es, wenn Sie sich per E-Mail (frantschach@ktn.gde.at; Betreff: Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud – Planstelle Kleinkinderzieher:in) bewerben. |
Noch Fragen?
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.
Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.