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bautechnische:r Amtssachverständige:r

Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee

Vollzeitanstellung (40. Wochenstunden), ab sofort 

Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee schreibt eine B-Planstelle für eine/einen

 

bautechnische Amtssachverständige bzw. bautechnischen Amtssachverständigen im Bauverfahren

 

in der Abteilung Straßenbau und Verkehr mit 40 Wochenstunden aus.

 

Aufgabengebiet:

  • Bearbeitung von Bauansuchen und Bauanzeigen

  • Erstellung von Stellungnahmen und Gutachten im Bauverfahren, Gewerberechtsverfahren und Flächenwidmungsverfahren

  • Erteilung von straßenrechtlichen Bewilligungen nach dem Kärntner Straßengesetz

  • Vertretung der Abteilung Straßenbau und Verkehr bei Grenzverhandlungen

  • Abstimmung mit den zuständigen Vertreterinnen bzw. Vertretern betreffend Bundes- und Landesstraßen

  • Teilnahme an Bauverhandlungen, Gewerbe- und Wasserrechtsverhandlungen

  • Parteienverkehr

 

Anforderungsprofil:

  • abgeschlossene höhere technische Ausbildung (HTL-Hochbau oder Tiefbau)

  • sehr gute PC-Anwendungskenntnisse (MS-Office etc.)

  • Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit

  • strukturierter Arbeitsstil

  • Zuverlässigkeit und hohes Engagement

  • sprachliche Ausdrucksfähigkeit

  • hohe Belastbarkeit auch in Stresssituationen

  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

  • Führerschein B

  • Bereitschaft den Privat-PKW für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen

  • Bereitschaft Überstunden zu leisten

 

 

 

Die Bewerbungsschreiben sind unter Beilage der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschaftsnachweises (Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft), eines Lebenslaufes, von Zeugnissen über abgeschlossene Ausbildungen bzw. Praktika, sowie der ausschreibungsrelevanten Zeugnisse bzw. Bestätigungen, bei männlichen Bewerbern zudem des Nachweises über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst an die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Personal, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee, vorzugsweise per E-Mail an personal@klagenfurt.at, zu richten. Gänzliche Unbescholtenheit wird vorausgesetzt.

Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn diese unter Beilage aller erforderlichen Urkunden bis einschließlich

29. Mai 2026

bei der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee eingelangt sind.

 


 

Noch Fragen?

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.