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Elementarpädagog:in

Krabbelstube “Mini-Haus”
Voll- und Teilzeit (28-40 Wochenstunden), Herbst 2026

Der Verein Krabbelstube “Mini Haus” sucht motivierte Persönlichkeiten, die gemeinsam mit unserem engagierten Team Zukunft gestalten möchten. Wir suchen eine/n Mitarbeiter:in, welche/r die Leitung der Betreuungseinrichtung übernehmen möchte.


Elementarpädagog:in (m/w/d)


Voraussetzungen Abschluss einer der folgenden Ausbildungen: 

  • Reife- und Diplomprüfung oder für Elementarpädagogik / Kindergärten
  • Befähigungsprüfung oder Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten
  • Hochschullehrgang Elementarpädagogik (60 ECTS) an einer pädagogischen Hochschule
  • Leiter:innenausbildung bevorzugt

 

 

 

 

Entlohnung

 


Gemäß der Kärntner Mindestlohnverordnung 2025 (K-MEV 2025)

Anrechnung der Berufserfahrung

Entgelt abhängig von Qualifikation und Stundenausmaß

Bewerben Sie sich jetzt!

"Mit viel Herz möchtest du Kinder durch ihren Tag begleiten, kreative Ideen einbringen und im engen Austausch mit Eltern stehen. Du möchtest in einem starken Team für eine liebevoll und bunte Atmosphäre sorgen, in der sich alle wohl fühlen."

 

Dann bewirb dich und werde Teil eines starken Teams - wir freuen uns auf dich!

wolfgang.smerslak@ktn.gde.at

Bewerbungsfrist: 30. April 2026

Nährere Auskünfte - Herr Wolfgang Smerslak

9535 Schiefling, Pyramidenkogelstraße 150

Tel. 0699/11 88 7552

 

Noch Fragen?

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung

+43 463 55111-350
 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.