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Gehalt

Warum das Gehalt nicht verhandelt wird

Im Unterschied zur Privatwirtschaft sind die Gehälter im öffentlichen Dienst – also auch in Gemeinden und Gemeindeverbänden – gesetzlich geregelt. Das heißt: Für jede Position ist klar festgelegt, wie hoch das Gehalt ist. Es gibt keine individuellen Verhandlungen, dafür aber Transparenz und Fairness für alle Bewerber:innen.

Wie wird das Gehalt festgelegt?

Die Einstufung richtet sich nach der Tätigkeit – jede Stelle wird einer sogenannten Modellstelle zugeordnet. Das sorgt dafür, dass Aufgaben und Verantwortungen einheitlich bewertet werden.

Was passiert mit bisherigen Berufserfahrungen?

Die Anrechnung von Vordienstzeiten ist gesetzlich in der Kärntner Gemeinde-Modellstellen- und Vordienstzeiten-Verordnung (K-GMVZV) geregelt.

Wie viele Vordienstzeiten anerkannt werden können, hängt von der Stelle und Ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn ab. Wenn Sie dazu Fragen haben, hilft Ihnen das Gemeinde-Servicezentrum gerne weiter.

Um sich einen Überblick über die möglichen Gehaltsstufen verschaffen zu können, finden Sie hier die aktuelle GehaltstabelleBei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeinde-Servicezentrum – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Welche Vorteile bietet eine Anstellung im öffentlichen Dienst?

Eine Tätigkeit in einer Kärntner Gemeinde oder einem Gemeindeverband bietet viele Vorteile – sowohl inhaltlich als auch organisatorisch:

  • Krisensicherer Arbeitsplatz: Der öffentliche Dienst steht für Stabilität und langfristige Sicherheit.
  • Urlaubsanspruch: Ab dem 45. Lebensjahr stehen Ihnen 33 Urlaubstage pro Jahr zu – diese können bei Bedarf auch stundenweise konsumiert werden.
  • Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Verständnis für familiäre Verpflichtungen unterstützen die Balance im Alltag.
  • Weiterbildung während der Dienstzeit: Die Kärntner Verwaltungsakademie bietet ein breites Angebot an praxisnahen Kursen – von fachlicher Qualifikation bis hin zur Persönlichkeitsentwicklung.
  • Pünktliche und verlässliche Gehaltszahlung: Das Gehalt kommt termingerecht – ohne Überraschungen.
  • 13. und 14. Monatsgehalt: Diese Sonderzahlungen sind im öffentlichen Dienst üblich und gesetzlich vorgesehen.
  • Vorrückungen: Es erfolgt automatisch eine Vorrückung in eine höhere Gehaltsstufe.
  • Soziale Verantwortung: Sie arbeiten in einem Umfeld, das direkt dem Gemeinwohl dient – mit spürbarem Mehrwert für die Region.
  • Gutes Arbeitsklima: Der Teamgedanke, flache Hierarchien und ein wertschätzendes Miteinander prägen viele Dienststellen.