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Bauamtsleitung

Die Bauamtsleitung ist einerseits verantwortlich für sämtliche baulichen Belange der Gemeinde. Im Fokus stehen dabei eine nachhaltige Entwicklung der kommunalen Infrastruktur, Koordination von Bauprojekte und die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben. Zudem ist die Bauamtsleitung für die ordnungsgemäße Abhandlung von Bauverfahren der Bevölkerung verantwortlich.

Diese Rolle erfordert technisches und rechtliches Know-how, Erfahrung im Projektmanagement und ein gutes Verständnis für kommunale Abläufe.

 

Zentrale Aufgaben

 

Planung und Umsetzung von kommunalen Bauprojekten: Organisation, Vorbereitung der Ausschreibung und Vergabe, Bauaufsicht und Kontrolle von kommunalen Bauvorhaben (z. B. Schulen, Straßen, Kindergärten, Wasserversorgung, Kanalbau).

• interne Beratung: Unterstützung der Gemeindeführung und anderer Abteilungen in bautechnischen, baurechtlichen und infrastrukturellen Fragen.

• Ansprechpartner:in für Bürger:innen: Information und Beratung zu Bauangelegenheiten, insbesondere bei Bauansuchen, Bauanzeigen, Flächenwidmungen und Ortsplanung.

• Erledigung baurechtlicher Genehmigungsverfahren: Bearbeitung von Bauverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben (K-BO etc.).

• Grundstücksteilungsverfahren: Aufbereitung von Grundstücksteilungsanträgen und Bewilligungen.

• Zusammenarbeit mit Behörden und Fachplanern: Koordination mit externen Architekten, Ingenieuren, Behörden und ausführenden Unternehmen.

• Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung: Verwaltung und Instandhaltung der gemeindeeigenen Gebäude, Anlagen und Grundstücke.

• Mitwirkung in der Raumordnung: Unterstützung bei der Erstellung und Anpassung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen in Abstimmung mit Raumplanern und der Gemeindevertretung und der fachlichen Raumordnung (zuständige Abteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung).

• Kontrolle und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Überprüfung und Bearbeitung baurechtlicher Genehmigungsverfahren gemäß K-BAO, K-BV, OIB-Richtlinien, Wasserrechtsgesetz etc.