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Wirtschaftshofmitarbeiter:in

Gemeinde Frauenstein

Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden), ab Dezember 2026

 

Sie sind engagiert, vielseitig und möchten mit Ihrem Einsatz die Zukunft unserer Gemeinde aktiv mitgestalten? Die Gemeinde Frauenstein sucht zur Verstärkung des handwerklichen Teams eine/n

 

Wirtschaftshofmitarbeiter:in (m/w/d)

Eintritt nach Möglichkeit Dezember 2026

 

 

Der Aufgabenbereich umfasst u.a.

  • Pflege und Instandhaltung der gemeindeeigenen Straßen- und Wegeinfrastruktur

  • Pflege und Instandhaltung der öffentlichen Spielplätze u. Sport-anlagen und des öffentlichen Grüns inkl. Gehölz- und Strauchschnitt

  • Reinigung und Pflege der öffentlichen Wege und Plätze

  • Winterdienst (Schneeräumung, Straßenaufsicht) 

  • Wartung von gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen

  • Betreuung, Wartung und Instandhaltung der Gemeindewasserversorgungs- und -kanalisationanlagen

  • Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit bzw. Bereitschaftsdienste

 

Sie erfüllen erfolgreich die Voraussetzungen, wenn Sie folgendes mitbringen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Lehrberuf (wünschenswert Hoch- oder Tiefbauer) bzw. technische mittlere Schulausbildung

  • Kein Lehrabschluss bzw. keine sonstige mittlere Schulausbildung, jedoch besondere verwendungsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen oder Lehrabschluss (nicht verwendungsbezogen) bzw. sonstige mittlere Schulausbildung und mehrjährige einschlägige Berufspraxis

  • Führerschein der Klassen B, C und E zu C (sind C und E zu C nicht vorhanden, sind diese innerhalb von 6 Monaten nach Einstellung beizubringen!)

 

Wir bieten:

  • Ein sicheres und geregeltes Arbeitsumfeld in einem eingespielten Team mit kollegialem Arbeitsklima 

  • Tägliche Arbeitszeit von 7.00 bis 16.00 Uhr, jeden 2. Freitag frei 

  • Interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld 

  • Umfassendes Angebot von Fort- und Weiterbildungen 

  • Mehr Urlaub mit dem Lebensjahr (der Anspruch erhöht sich stufenweise auf bis zu 264 Stunden) 

 

 

Entlohnung gemäß dem Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz, K-GMG, Einstufung in die Gehaltsklasse 6 (Stellenwert 30), je nach anrechenbarer Vordienstzeiten (max. 4 Jahre) zwischen € 3.017,68 bis € 3.278,51 brutto.

Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese vollständig mit allen oben angeführten Unterlagen bis spätestens Montag, 12. Oktober 2026, 16.00 Uhr in der Gemeinde Frauenstein, Schulstraße 1, 9311 Kraig oder per E-Mail frauenstein@ktn.gde.at eingelangt sind. 

Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lebenslauf mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Kopie des Führerscheines
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Arbeitsweg, allfällige Dienst- und Kurszeugnisse und
  • der Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern

 

Aufgrund der Leistung von Bereitschaftsdiensten ist es erforderlich, dass sich der ordentliche Wohnsitz in der Gemeinde Frauenstein bzw. Umgebung befindet.

 

Noch Fragen?

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Gemeinde-Servicezentrum gerne zur Verfügung

+43 463 55111-350
 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.

  • Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.