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Reinigungskraft

Gemeinde Bad Kleinkirchheim

Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigung (25 und 30 Wochenstunden), ehestmöglich

Werden Sie Teil eines Teams, das täglich einen Unterschied macht – 

Reinigungskraft (m/w/d) gesucht!

 

Sie sorgen gerne mit Einsatz und Sorgfalt für Sauberkeit?
Die Gemeinde Bad Kleinkirchheim sucht zwei engagierte Reinigungskräfte (m/w/d) für das Amtsgebäude und weitere gemeindeeigene Einrichtungen.
 

Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
• Reinigung von Räumen, Fluren und Sanitäranlagen
• Müllentsorgung und Nachfüllen von Verbrauchsmaterialien
• Meldung von Schäden oder besonderen Verschmutzungen
• Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
 

Was Sie mitbringen:
• Körperliche Belastbarkeit
• Zuverlässige, sorgfältige und diskrete Arbeitsweise
• Freude an Sauberkeit und Ordnung
• Erfahrung im Umgang mit Reinigungsmitteln und deren fachgerechter Anwendung
• Flexibilität sowie ausgeprägter Teamgeist
 

Was wir Ihnen bieten:
• Sicherer und langfristiger Arbeitsplatz in einem motivierten Team
• Mehr Urlaub ab dem 45. Lebensjahr (33 Urlaubstage)
• Option in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen

Entlohnung

Entlohnung: 

DasBruttomonatsgehalt beträgt: € 2.395,98 (Vollzeit) gemäß K-GMG

 

Bewerben Sie sich jetzt!

Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, schicken Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul- und Arbeitsweg) bis 15. Juli 2026 an anita.unterkofler@ktn.gde.at

Für Fragen zur Einstufung und Entlohnung wenden Sie sich bitte an die Kolleg:innen des Gemeinde-Servicezentrum unter der Telefonnummer 0463 / 55 111 350.

 


 

  • Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

  • Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die gegenständliche Planstelle sind besonders erwünscht, wenn der Anteil dieses Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

  • Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.